Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.07.1959

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   BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56   

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BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56 (https://dejure.org/1959,72)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1959 - V C 162.56 (https://dejure.org/1959,72)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1959 - V C 162.56 (https://dejure.org/1959,72)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 234
  • NJW 1959, 2033
  • MDR 1959, 869
  • DVBl 1959, 586
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Schranke eingreift, die der Zulässigkeit eines sog. Nachschiebens von Gründen gesetzt ist (vgl. dazu Beschluß vom 24. September 1953 - BVerwG I C 51.53 - BVerwGE 1, 12 [13] und Urteile vom 28. November 1958 - BVerwG V C 32.56 - BVerwGE 8, 46 [54] und vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - BVerwGE 8, 234 [238]), d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führte (vgl. dazu auch Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz , § 45 VwVfG RdNr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 12 A 2269/07

    Keine Beschränkung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auf

    BVerwG, Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwBG Nr. 3; OVG NRW, Beschluss vom 25.9.2007 - 12 A 1243/07 -.

    BVerwG, Beschluss vom 25.6.1968 - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 25.9.2007 - 12 A 1243/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2007 - 12 A 1243/07

    Außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - nachschieben von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1958 - V C 32.56 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwBG Nr. 1; Urteil vom 15. April 1959 - V C 162.56 -, Buchholz 436.6.

    - V C 162.56 -, a.a.O.

    - V C 162.56 -, a.a.O.

  • BVerwG, 09.11.1967 - V B 99.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Schutz eines

    Die Klägerin meint, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. April 1959 (BVerwGE 8, 234) ab.

    Somit läßt auch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Falles keine Abweichungen von der Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 8, 234 erkennen.

    Das ergibt sich zudem auch aus der erwähnten Entscheidung des erkennenden Senats (BVerwGE 8, 234) sowie der weiteren Entscheidung vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 123).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 12 A 2431/08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Integrationsamtes über eine Erteilung der

    vgl. zum Ausschluss des Nachschiebens von Ermessenserwägungen, wenn der Bescheid von einem Ausschuss erlassen worden ist, der - wie auch hier (vgl. §§ 118 f. SGB IX) - nicht nur aus Bediensteten der betreffenden Behörde besteht, etwa: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1968 - V B 174.67 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6; Urteil vom 15. April 1959 - V C 162.56 -, Buchholz 436.6 § 14 SchwBG Nr. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2008.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Selbst wenn der Beklagte diesen Grund erst während des Gerichtsverfahrens "nachgeschoben" haben sollte, so ist doch dieses "Nachschieben" zulässig gewesen; denn es hat den Ausspruch und den Wesensgehalt des Verwaltungsaktes - Ablehnung der Ernennung des Klägers zum Schulleiter wegen Bedenken gegen seine Eignung - nicht geändert und, wie dargetan, den Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt (vgl. hierzu BVerwGE 1, 12 [13, 14]; 1, 311 [312, 313]; 8, 234 [238]).
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    "Angemessen" ist der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit den Fähigkeiten, den durch die Beschädigung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbeschädigten entspricht (vgl. BVerwGE 8, 234).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 12 A 2931/08

    Rechtmäßigkeit einer Zustimmung des Integrationsamtes für ein Angebot bzgl. eines

    - V C 162.56 -, BVerwGE 8, 234 ff. zu § 13 Abs. 1 Satz 2 SchwBG.
  • BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63

    Rechtsmittel

    Mit der Beschwerde werden als Verfahrensmängel Verstöße gegen § 188, § 138, § 133, § 9 Abs. 3 und § 7 sowie gegen § 91, § 65 und § 86 VwGO, ferner Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - gerügt; die Rechtssache sei auch von grundsätzlicher Bedeutung, weil das angefochtene Urteil der "gesamtdeutschen Konzeption" des Grundgesetzes sowie dem Sonderstatus von Berlin und der Tatsache, daß die "Deutsche Reichsbahn" auch im Raum von Berlin (West) eine Sonderstellung einnehme, nicht Rechnung trage.

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - ab, und zwar schon deshalb nicht, weil sich dieses Urteil ausschließlich mit den Voraussetzungen für die Zustimmung der Schwerbeschädigtenbehörde zur Kündigung von Angestellten und Arbeitern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Schwerbeschädigtengesetz von 1923 unter dem Leitgedanken der Erhaltung des Arbeitsplatzes befaßt, wogegen es im vorliegenden auf das öffentliche Recht beschränkten Verfahren um den Einfluß des Schwerbeschädigtengesetzes von 1953 (jetzt in der Fassung von 1961) auf die Ermessensentscheidung der Ernennungsbehörde über die Einstellung eines Schwerbeschädigten ins Beamtenverhältnis geht.

  • BGH, 02.04.1981 - III ZR 131/79

    Erforderlichkeit eines Umlegungsverfahrens

    Ebensowenig hat die beteiligte Stadt im gerichtlichen Verfahren Gründe nachgeschoben, die einen Ermessensfehlgebrauch bei der Anordnung der Umlegung ausschließen würden (vgl. BVerwG DÖV 1967, 62, 63; BVerwGE 8, 234, 238).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675

    Angemessenheit der Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 12 A 3108/08

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - verhaltensbedingte

  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95

    Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das

  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2008 - 12 A 3176/07

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids des Integrationsamts über die Erteilung der

  • BVerwG, 21.09.1987 - 8 B 55.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 09.11.1973 - VII B 62.73

    Ausschluss von der Reifeprüfung - Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 14.98

    Möglichkeit der Ergänzung von Entscheidungsgründen durch ein Kollegialorgan -

  • BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67

    Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62

    Rechtsmittel

  • VG Saarlouis, 19.08.2022 - 5 L 644/22
  • BVerwG, 24.07.1968 - IV B 188.67

    Für die Begründetheit einer Anfechtungsklage maßgebliche Rechtslage - Für die

  • VG München, 22.10.2009 - M 15 K 08.1938

    Schwerbehinderter; ordentliche Änderungskündigung; angemessener und zumutbarer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2007 - 2 M 90/07

    Schulrecht: Kommunalaufsichtliche Anordnung zur Aufhebung einer Schule

  • BVerwG, 20.02.1998 - 6 B 13.98

    Ergänzung von Entscheidungsgründen durch ein Kollegialorgan - Möglichkeit der

  • BVerwG, 11.11.1971 - V B 6.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pflichten des Arbeitgebers

  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 30.64

    Versagung einer aus der Sowjetischen Besatzungszone stammenden Person die

  • BVerwG, 29.01.1960 - IV C 170.58

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1980 - 6 S 580/80

    Schwerbehinderter; Weiterbeschäftigung bei Auffanggesellschaft, wenn ehemaliger

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 82.71

    Ämterauflösung und Neubildung eines Amtes - Begründung einer

  • VG Darmstadt, 21.02.1994 - 8 H 2154/92

    Muß Ordnungsbehörde dem Sanierungspflichtigen die Gründe für die Heranziehung

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 58.71

    Auflösung alter Ämter und Bildung eines neuen Amts - Rechtmäßigkeit der

  • OVG Bremen, 10.11.1981 - 2 BA 39/81

    Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei Kündigung wegen Behinderung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57   

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BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57 (https://dejure.org/1959,113)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1959 - VI C 288.57 (https://dejure.org/1959,113)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1959 - VI C 288.57 (https://dejure.org/1959,113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Verwaltungsstreitverfahren mit der Folge der Rechtswirksamkeit des ohne Anhörung ergangenen Verwaltungsaktes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 69
  • MDR 1959, 869
  • DVBl 1959, 747
  • DÖV 1960, 227
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Daß es bei der Mitwirkung anderer Behörden auf diesen Schutzzweck zugunsten des vom Verwaltungsakt Betroffenen ankommt, ist in der Rechtsprechung auch für andere Vorschriften anerkannt, die Beteiligungspflichten vorsehen (vgl. z.B. BVerwGE 9, 69 [73] zu § 35 Abs. 2 des Schwerbeschädigtengesetzes sowie BVerwGE 11, 195 [205]).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (zu dem rechtsähnlichen Fall der Anhörung der Hauptfürsorgestelle nach dem Schwerbeschädigtengesetz: BVerwGE 9, 69).
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Das Verfahrenserfordernis der Anhörung müsse nach BVerwGE 9, 69 vor dem Widerruf des Beamtenverhältnisses erfüllt sein, es sei nicht für das Einspruchsverfahren vorgeschrieben, wenn der Widerruf noch ohne Anhörung rechtmäßig ausgesprochen sei.

    Diesen Zweck des § 35 Abs. 2 SBG hat der Senat in dem Urteil vom 17. Dezember 1959 allerdings nicht näher dargelegt, er ist aber so eindeutig, daß eine solche Erläuterung entbehrlich erschien, zumal hierüber schon das Urteil vom 8. Juli 1959 (BVerwGE 9, 69 [71]) eingehende Darlegungen enthielt: Im Verwaltungsverfahren sollten die Spezialerfahrungen der zur Mitwirkung berufenen Stellen auf dem Gebiete der Schwerbeschädigtenbetreuung nutzbar gemacht werden, weil sie möglicherweise den konkreten Fall in einem dem Schwerbeschädigten günstigeren Lichte erscheinen lassen könnten.

    In den Regelfällen, wie sie den künftigen Anwendungsbereich des Gesetzes kennzeichnen (so in BVerwGE 9, 69), ist die nachträgliche Anhörung schlechter als das vom Gesetz Gewollte.

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Schon diese klar und eindeutig auf den Zeitpunkt der Anhörung abstellende Wortfassung spricht dafür, daß eine nachgeholte Anhörung nicht ausreichend ist (vgl. auch BVerwGE 9, 69 [70 f.]; 11, 195 [204 f.]; 17, 279 [283]; 34, 133 [138] sowie BVerwGE 54, 276 [279]).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66

    Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren

    Der Zweck der vorherigen Anhörung besteht darin, "auch für die schwerbeschädigten Beamten einen gewissen Entlassungsschutz derart zu schaffen, daß die zur Betreuung der Schwerbeschädigten eingerichteten Fürsorgestellen Gelegenheit haben, die Gesichtspunkte, die sich aus der Fürsorge für die Schwerbeschädigten im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergeben, der für die Entlassung zuständigen Dienstbehörde vor deren Entschließung vorzutragen, damit sie bei der Entschließung Berücksichtigung finden" (BVerwGE 9, 69 [70/71]; vgl. auch BVerwGE 11, 195 [205/206]; 17, 279 [280/281]).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision demgegenüber auf das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1959 - BVerwG VI C 288.57 - (BVerwGE 9, 69).

    In der Begründung dieser Entscheidung ist zwar zunächst ausgeführt, Sinn und Wortlaut des § 35 Abs. 2 SBG ließen eine Ausnahme von der vorherigen Anhörung der Hauptfürsorgestelle auch dann nicht zu, wenn der Entlassungsbehörde ein Ermessensspielraum nicht zuerkannt sei (BVerwGE 9, 69 [71]).

    Da nach der erwähnten Entscheidung des VI. Senats (BVerwGE 9, 69) die vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle auch dann geboten ist, wenn die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand zwigend "an einen bestimmten Tatbestand" geknüpft ist und wenn das Vorliegen dieses Tatbestandes durch die Anhörung zweifelhaft gemacht werden kann, stellt sich allerdings noch die Frage, ob als dieser "bestimmte Tatbestand" hier nur die Tatsache der Ablehnung der Übernahme als Anwärter angesehen werden darf oder ob nicht vielmehr - wie der Kläger meint - wegen des der Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 2 RLVO zu entnehmenden engen ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Ablehnung der Übernahme als Anwärter für das Amt des Richters oder des Staatsanwalts und dem Widerruf des Beamtenverhältnisses auch die dem Widerruf vorhergehende Entscheidung über den Übernahmeantrag der Anhörungspflicht nach § 35 Abs. 2 SBG unterliegt.

  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    In den von der Beklagten angeführten Entscheidungen, im Urteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - (MDR 1959 S. 687) und in BVerwGE 9, 69, ferner auch in BVerwGE 10, 75 ist allerdings nur ausgesprochen, daß die Anhörung jedenfalls nicht im Verwaltungsstreitverfahren "mit heilender Wirkung" nachgeholt werden kann.

    - Diese Rechtsansicht hat der Senat in seinem Urteil BVerwGE 9, 69 bestätigt und ihr Gültigkeit auch für Fälle zugemessen, in denen die Hauptfürsorgestelle - bei verspäteter Anhörung - der Entlassung zustimmt, diese womöglich sogar rechtlich geboten war.

    Die Erwägungen, auf Grund deren - etwa im Urteil BVerwGE 9, 69 - der während eines bereits schwebenden Verwaltungsstreitverfahrens nachgeholten Anhörung die "Heilungswirkung" abgesprochen worden ist, haben nach alledem Gültigkeit auch dann zu beanspruchen, wenn der Dienstherr die Hauptfürsorgestelle erst im Widerspruchsverfahren (früher Einspruchsverfahren) gehört hat.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Sie kann grundsätzlich weder im Widerspruchsverfahren noch in einem anschließenden Verwaltungsstreitverfahren mit Heilungswirkung nachgeholt werden (vgl. BVerwGE 5, 18 [19 f.]; 9, 69 [71 f.]; 17, 279 [280 ff.]; 34, 133 [138]).

    Dadurch soll ein "gewisser Entlassungsschutz" für den Beamten gesichert werden (vgl. BVerwGE 5, 18 [20]; 9, 69 [70 f.]; 17, 279 [281]; vgl. auch BVerwGE 10, 75 [82]).

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Die zuvor dargelegten Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, daß die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, daß die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8. Juli 1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 [72/73], sowie Urteil vom 4. November 1960 - BVerwG VI C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 [205/206]; andererseits Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [269/270]; Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 [579 f.].
  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

    In dem Urteil BVerwGE 9, 69 hatte der erkennende Senat in Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 5, 18 entschieden, daß im Rahmen des Schwerbeschädigtengesetzes die dort in § 35 für den Fall der Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle vorzunehmen ist, bevor die Behörde ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, durch Zustellung der Entlassungsverfügung verwirklicht; eine Nachholmöglichkeit besteht nicht.

    Gerade in dem Punkt aber, an den die eben erwähnten Bedenken anknüpfen, unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem des Urteils BVerwGE 9, 69.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine unter Verletzung dieser Vorschrift ergangene Entscheidung des Dienstherrn rechtswidrig ist (BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 10, 75 [BVerwG 16.12.1959 - VI C 24/59][82]; 17, 279 [282]; 34, 133 [138]).

    Mit dieser aus dem Gesetzeswortlaut abgeleiteten Auslegung des § 47 Abs. 2 SchwbG steht der Sinn und Zweck der Regelung im Einklang, den genannten Stellen Gelegenheit zu geben, zu dem Entlassungsvorhaben - ggf. nach Anhörung beider Teile - Stellung zu nehmen und die sich aus der Schwerbeschädigtenfürsorge im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergebenden Gesichtspunkte für die Beurteilung des Beamten und seiner Persönlichkeit bei den für die Entlassung zuständigen Behörden vor deren Entschließung hinreichend geltend zu machen und dadurch einen gewissen Entlassungsschutz zu schaffen (vgl. BVerwGE 5, 18 [20]; 9, 69 [70 f.]; 17, 279 [281, 284]).

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

  • BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60

    Begriff des Schwerbeschädigten - Schwerbeschädigteneigenschaft eines unbelasteten

  • BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 128.67

    Vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66

    Zur Frage, wer innerhalb der Vertrauensmännerhierarchie vor der Entlassung eines

  • VGH Hessen, 15.12.1993 - 1 TH 1911/93

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Wiederherstellung der

  • BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61

    Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

  • BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 88.76

    Anforderungen an die Begründetheit einer bauordnungsrechtlichen Abbruchsanordnung

  • BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.07.1960 - VII CB 235.59

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Geltendmachung von

  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02221

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Zweifel an

  • OVG Berlin, 11.01.1965 - IV B 15.63

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen einer Entlassung;

  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02224

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Zweifel an

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